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   VG Frankfurt/Oder, 26.06.2017 - 5 L 375/16   

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VG Frankfurt/Oder, 26.06.2017 - 5 L 375/16 (https://dejure.org/2017,25111)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 26.06.2017 - 5 L 375/16 (https://dejure.org/2017,25111)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 26. Juni 2017 - 5 L 375/16 (https://dejure.org/2017,25111)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.08.1999 - 7 C 27.98

    Überlassung von Abfällen; Einsammeln; Befördern; Aufstellort eines

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.06.2017 - 5 L 375/16
    Dementsprechend ist die Zulassung von Vorhaben im Außenbereich nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 BauGB wegen eines entgegenstehenden öffentlichen Belangs zu versagen, wenn unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen sowie für Anlagen der Versorgung oder Entsorgung erforderlich werden (BVerwG, Urteil vom 25. August 1999 - 7 C 27/98 -, juris Rdnr. 26).

    Für den Bereich der Abfallentsorgung bedeutet die Lage eines Wohngrundstücks im planungsrechtlichen Außenbereich, dass der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger grundsätzlich nicht in derselben Weise wie im Innenbereich zur Abholung der Abfälle am Grundstück verpflichtet ist (BVerwG, Urteil vom 25. August 1999 - 7 C 27/98 -, juris Rdnr. 26).

    Dies gilt jedenfalls bei der Verwendung eines Kraftfahrzeuges (vgl. zur Zumutbarkeit einer Transportstrecke von 644 m, BVerwG, Urteil vom 25. August 1999 - 7 C 27/98 -, juris Rdnr. 30).

    Auf Bringpflichten einzelner Abfallbesitzer, deren im Außenbereich gelegene Grundstücke wegen ihrer unzulänglichen Anbindung an das öffentliche Straßennetz von Müllwagen nicht erreicht werden können, können diese Grundsätze nicht unbesehen übertragen werden (so BVerwG, Urteil vom 25. August 1999 - 7 C 27/98 -, juris Rdnr. 30.).

  • BVerwG, 17.03.2011 - 7 B 4.11

    Verbringung von Abfallbehältnissen an grundstücksfernen Aufstellort

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.06.2017 - 5 L 375/16
    Für die dem Überlassungspflichtigen zumutbare Mitwirkung ist auf die konkrete örtliche Situation unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit abzustellen (BVerwG, Urteil vom 25. August 1999 -, juris Rdnr. 20; Beschluss vom 17. März 2011 - 7 B 4/11 - juris Rdnr. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Februar 2016 - OVG 9 N 179.13 -, juris Rdnr. 21).

    Rechtliche Hindernisse folgen dabei insbesondere aus straßenverkehrsrechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen wie etwa § 9 Abs. 5 StVO und § 16 Nr. 1 der BGV C27 (BVerwG, Beschluss vom 17. März 2011 - 7 B 4/11 - juris Rdnr. 9).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2016 - 9 N 179.13

    Müllentsorgung; Bereitstellungsort für Müllbehälter; Stichstraße; Müllfahrzeug;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.06.2017 - 5 L 375/16
    Für die dem Überlassungspflichtigen zumutbare Mitwirkung ist auf die konkrete örtliche Situation unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit abzustellen (BVerwG, Urteil vom 25. August 1999 -, juris Rdnr. 20; Beschluss vom 17. März 2011 - 7 B 4/11 - juris Rdnr. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Februar 2016 - OVG 9 N 179.13 -, juris Rdnr. 21).

    Ein Bestands- oder Vertrauensschutz des Antragstellers besteht insoweit nicht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Februar 2016 - OVG 9 N 179.13 -, juris Rn. 22), zumal der Antragsteller erst nach Einstellung der grundstücksnahen Abfallentsorgung über die Straße L... im September 2015, nämlich am 3. Dezember 2015 sein Wohngrundstück zur Abfallentsorgung angemeldet hat.

  • VG Frankfurt/Oder, 01.04.2010 - 5 L 315/09

    Lastenverteilung im Rahmen der Überlassungspflicht des Abfallbesitzers und

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.06.2017 - 5 L 375/16
    Für die Bringpflicht genügt es deshalb, dass das Grundstück eine Zufahrt mit üblichen Entsorgungsfahrzeugen nicht erlaubt (st. Rspr. vgl. z.B. zu unzulänglichen Erschließungsverhältnissen OVG Saarlouis, Beschluss vom 24. April 2006 - 3 Q 55/05, juris Rdnr. 4 ff.; BayVGH, Beschluss vom 28. Juli 2006 - 23 ZB 06.1310 - juris Rdnr.9 ff.; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 1. April 2010 - VG 5 L 315/09 -, juris Rdnr. 26).

    (vgl. OVG Saarlouis a.a.O. Rdnr. 28; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 1. April 2010, a.a.O, Rdnr. 27).

  • VGH Bayern, 28.07.2006 - 23 ZB 06.1310
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.06.2017 - 5 L 375/16
    Für die Bringpflicht genügt es deshalb, dass das Grundstück eine Zufahrt mit üblichen Entsorgungsfahrzeugen nicht erlaubt (st. Rspr. vgl. z.B. zu unzulänglichen Erschließungsverhältnissen OVG Saarlouis, Beschluss vom 24. April 2006 - 3 Q 55/05, juris Rdnr. 4 ff.; BayVGH, Beschluss vom 28. Juli 2006 - 23 ZB 06.1310 - juris Rdnr.9 ff.; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 1. April 2010 - VG 5 L 315/09 -, juris Rdnr. 26).

    Die Zumutbarkeit der Verbringung richtet sich nach allgemeinen Verhältnissen unter Außerachtlassung von Schwierigkeiten, die ausschließlich im persönlichen Bereich des Antragstellers liegen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 28. Juli 2006, a.a.O. Rdnr. 10).

  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95

    Rechtmäßigkeit einer Pflicht zur Verbringung bestimmter zu verwertender Abfälle

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.06.2017 - 5 L 375/16
    Soweit die Kammer nach dem Vorstehenden den Antragsteller auf die Verwendung eines Kraftfahrzeuges verweist, steht dies nicht in Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in dessen Beschluss vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 NB 1.95 - BVerwGE 99, 88 (94), nach der der Transport von Abfällen in Kraftfahrzeugen typischerweise nicht mehr zum "Überlassen", sondern bereits zum Bereich des Einsammelns und Beförderns durch die entsorgungspflichtige Körperschaft gehöre.
  • OVG Saarland, 24.04.2006 - 3 Q 55/05

    Abfallbeseitigung: Entsorgungspflicht im Außenbereich

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.06.2017 - 5 L 375/16
    Für die Bringpflicht genügt es deshalb, dass das Grundstück eine Zufahrt mit üblichen Entsorgungsfahrzeugen nicht erlaubt (st. Rspr. vgl. z.B. zu unzulänglichen Erschließungsverhältnissen OVG Saarlouis, Beschluss vom 24. April 2006 - 3 Q 55/05, juris Rdnr. 4 ff.; BayVGH, Beschluss vom 28. Juli 2006 - 23 ZB 06.1310 - juris Rdnr.9 ff.; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 1. April 2010 - VG 5 L 315/09 -, juris Rdnr. 26).
  • VGH Bayern, 23.03.2015 - 20 ZB 15.391

    Abfallrecht

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.06.2017 - 5 L 375/16
    Es ist weder der BDG noch seinen Bediensteten zuzumuten, die Anordnung der Berufsgenossenschaft vom 7. Januar 2016 vorsätzlich außer Acht zu lassen und dabei das Risiko von "Straf- oder Zivilverfahren" mit nicht abschätzbaren Folgen auf sich zu nehmen oder nachhaltig Ordnungswidrigkeiten zu begehen, die jeweils mit einem Bußgeld bis zu 10.000,-- Euro belegt werden können - vgl. § 31 BGV 29 i. V. m. § 209 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 SGB VII - (vgl. BayVGH Beschluss vom 23. März 2015 - 20 ZB 15.391 -, juris Rdnr. 8).
  • VG Cottbus, 26.02.2021 - 3 K 1979/18
    Dem trägt § 20 der Abfallentsorgungssatzung Rechnung (zur Vereinbarkeit von § 20 Abs. 7 Abfallentsorgungssatzung mit höherrangigem Recht vgl. VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 26. Juni 2017 - 5 L 375/16 - juris Rn. 29 f. und Urteil der Kammer vom 9. Juli 2009 - 3 K 1165/06 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. März 2004 - 9 ME 1/04 - juris Rn. 7 - dort jeweils zu einer vergleichbaren Regelung und m.w.N.).
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Rechtsprechung
   VG Gelsenkirchen, 29.02.2016 - 5 L 375/16   

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https://dejure.org/2016,5313
VG Gelsenkirchen, 29.02.2016 - 5 L 375/16 (https://dejure.org/2016,5313)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 29.02.2016 - 5 L 375/16 (https://dejure.org/2016,5313)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 29. Februar 2016 - 5 L 375/16 (https://dejure.org/2016,5313)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Gelsenkirchen, 18.06.2015 - 5 K 5741/14

    Beseitigung eines ehemaligen Wohngebäudes; Verhältnismäßigkeit; Austauschmittel

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 29.02.2016 - 5 L 375/16
    Das Gericht hat die hiergegen gerichtete Anfechtungsklage mit Urteil vom 18. Juni 2015 - 5 K 5741/14 - abgewiesen.

    Diese Annahme ist angesichts des langjährigen Verfalls des Gebäudes und der bereits im Verfahren 5 K 5741/14 ergebnislos gebliebenen Ankündigungen des Antragstellers, das Wohngebäude sanieren zu wollen, nicht begründet.

  • VG Gelsenkirchen, 17.10.2016 - 5 L 1831/16

    Kosten der Ersatzvornahme; selbständiges Beweissicherungsverfahren;

    Wegen der Rechtmäßigkeit dieser Ordnungsverfügung wird auf die Ausführungen in dem Beschluss der Kammer vom 29. Februar 2016 - 5 L 375/16 - verwiesen.
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